Grundpflege:
Pflegerische Maßnahmen zur Erfüllung der Grundbedürfnisse, zum Beispiel
Behandlungspflege:
Medizinische Versorgung im Alltag, verordnet durch einen Arzt und durchgeführt von einer examinierten Pflegekraft, zum Beispiel
Verhinderungspflege:
Pflege die wir übernehmen, wenn pflegende Angehörige vorübergehend verhindert sind, zum Beispiel
Hauswirtschaftliche Leistungen:
Leistungen ergänzend zu anderen Pflegeleistungen, zum Beispiel
Betreuungs- und Entlastungsleistungen (nach §45b SGB XI):
Dient der Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbarer Nahestehender, zum Beispiel
Pflegeberatung:
Pflegebedürftige müssen in regelmäßigen Abständen einen Beratungsbesuch (nach § 37.3 SGB XI) in Anspruch nehmen, wenn sie Pflegegeld beziehen, welchen wir als Pflegedienst bei Ihnen durchführen können.
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